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Dez 04, 2020 Nils Hennig Freizeit & Sport Kommentare deaktiviert für Silvesterfeuerwerk – Sicherheit und Recht beim böllern
Das alljährliche Silvesterfest ist wohl mit Abstand einer der beliebtesten Feiertage Deutschlands. In der Nacht auf den ersten Januar erleuchten tausend bunte Lichter den Nachthimmel und unüberhörbare Knaller schallen über die ganze Stadt. Durchschnittlich kauft jeder zehnte Deutsche, Feuerwerksartikel um rund 50 Euros. Um diesem enormen Konsum standzuhalten stehen in Baumärkten, Supermärkten und speziellen Geschäften verschiedenste Pyrowaren zum Verkauf. Doch die Lichtspektakeln haben auch Schattenseiten. Die Feinstaubbelastung ist an der Jahreswende viel höher als die Tage unter dem Jahr. Weiters ist die Umwelt durch die Verschmutzung von Luft aber auch in der Natur immer mehr gefährdet.
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Der Name Silvester geht ursprünglich auf Papst Silvester, der am 31. Dezember 773 n. Chr. starb zurück. 1582 hatte man beschlossen den letzten Tag des Jahres nicht an Weihnachten, sondern am Todestag des Papstes, zu feiern. Doch das Feiern zu Neujahr taten auch schon die Römer und Germanen. Allerdings hatte man damals kein Feuerwerk. Dies war auch nicht nötig um dem Zweck des damaligen Feiertages zu entsprechen, denn die Germanen machten Krach und Lärm um böser Geister und Dämonen zu verjagen.
Die deutsche Gesetzgebung unterscheidet in der Pyrotechnik zwischen mehreren Klassen. Klasse 1 ist bereits ab 12 Jahren erhältlich und wir daher auch Jugendfeuerwerk genannt. Die meisten Produkte dieser Art haben maximal drei Gramm Pulvergewicht und sind auch unter dem Jahr ohne Bedenken zu verwenden. Die zweite Klasse hingegen ist erst ab 16 Jahren erhältlich und darf im Gegensatz zur ersten Klasse nur zu Silvester gezündet werden. Immerhin enthält diese Kategorie bis zu 50 Gramm Pulvergewicht. Ausnahme hierbei sind Batteriefeuerwerke die bis zu 200 Gramm enthalten können. Für die dritte Kategorie benötigt man schon eine spezielle Ausbildung und eine Lizenz, da diese Feuerwerksartikel sehr gefährlich sein können. Zum Schluss kommt die vierte Klasse, für die man ebenfalls eine besondere Lizenz braucht. Meistens wird dies für Bühnenfeuerwerk, also für Shows und Veranstaltungen, verwendet. Um beim Kauf der Feuerwerksartikel sicher zu gehen, dass es sich um legale Ware handelt, kann man auf der Verpackung die Registrierungsnummer oder das CE-Zeichen suchen. Weiters steht die Klasse meistens auch auf der Verpackung.
16-jährigen ist es bereits erlaubt die Klassen 1 und 2 zu kaufen. Alle andere Klassen sind in Deutschland ohne Lizenz illegal. Und trotzdem besitzen viele Bürger und Bürgerinnen höhere Klassen ohne Zulassung. Besonders beliebt ist das Feuerwerk der Kategoire 3, welches vor allem aus Staaten wie Tschechien oder Polen, in denen die Sprengstoffartikel erlaubt sind, nach Deutschland geschmuggelt wird. Desto höher die Menge der illegalen Schmuggelware, desto höher die Geldstrafe, die bis zu 3600 Euro oder drei Wochen Freiheitsstrafe gehen kann. Wer außerhalb der Jahreswende Feuerwerk der Kategorie zwei zündet muss mit einer Umweltschutzordnungswidrigkeitsstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Nicht nur Feuerwerk macht viel Krach. Es stehen immer wieder auch Gaswaffen, wie zum Beispiel Pistolen zum Verkauf. Meistens versteht man darunter einfache Schreckschusswaffen, welche in Deutschland erst mit 18 Jahren erhältlich sind. Neben normalen Platzpatronen für solche Waffen, gibt es auch Pyromunition. Um diese mit der Schreckschusswaffe abfeuern zu können, benötigt man ein oder mehrere Zusatzteile, welche an der Waffe montiert werden. Obwohl das ganze nur eine abgewandelte Form des herkömmlichen Feuerwerks ist, ist der Kauf bzw. die Verwendung gesetzlich ebenfalls ab 18. Denn um die Schreckschusswaffe außerhalb des eigenen Privatgrundstücks mit sich führen zu können, benötigt man den kleinen Waffenschein. Das Schießen ist, sofern man sich auf Privatgelände befindet, das ganze Jahr über erlaubt. Wenn man sich in keiner Notlage befindet ist das Schießen in der Öffentlichkeit illegal.
Die Sicherheit steht an erster Stelle, auch beim böllern. Wie man die Feuerwerksartikeln sicher verwendet ist meistens auf der Verpackung nachzulesen. Grundsätzlich gilt bei Klasse 1 mindestens einen Meter Abstand zum Jugendfeuerwerk einzuhalten. Bei Klasse 2 sollten es schon 8 Meter Sicherheitsabstand sein. Bei Feuerwerksbatterien sollten es trotzdem einige Meter mehr sein. Bei Böllern gibt es zwei sichere Varianten für die Zündung. Die erste, ist den Böller in der Hand anzuzünden, wobei man immer auf die richtige Länge der Zündschnur achten sollte, und diesen dann sofort in die gewünschte Richtung werfen. Die zweite Variante ist den Böller auf den Boden zu stellen, diesen anzuzünden und sich dann sofort auf 8 Meter Abstand begeben.
Im großen und ganzen ist Feuerwerk natürlich eine spaßige Sache, doch man sollte der Umwelt und den vielen Haustieren zuliebe nicht übertreiben. Außerdem sollte man auf seine eigene Sicherheit und die von anderen gründlichst achten, um Unfälle zu vermeiden.
Geboren in Sachsen, aufgewachsen in Sachsen und lebt noch immer in Sachsen. Nils Hennig ist durch und durch ein Sachse und er schreibt hier für Sie.
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