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Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

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Geschrieben von ig   
Dienstag, 29. Juli 2008

Viele Menschen verwechseln häufig die Begriffe Garantie und Gewährleistung, gerade wenn ein Gerät kaputt geht. Daher hier einmal ein kleiner Exkurs in die Rechtssprechung.

Eine Gewährleistungspflicht besteht in der Regel für 2 Jahre und ist vom Gesetz geregelt. Dies verwechseln viele mit der Garantie, welche nicht gesetzlich geregelt ist. Die Gewährleistung beinhaltet, dass man dass Gerät bei Defekt zurückbringen kann und dies entweder getauscht wird, oder man das Geld zurückbekommt. Dies ist jedoch nicht zu verwechseln mit der Garantie, auf die sich viele Kunden gerne berufen. Eine Garantie geben Verkäufer von sich aus. Sie verpflichten sich in einem Vertrag, der nicht gesetzlich geregelt ist, für eventuelle Schäden aufzukommen.

Bei der Gewährleistung ist zu beachten, dass der Verkäufer mit Herausgabe des Geräts auch gleichzeitig bestätigt, dass dies technisch einwandfrei funktionsfähig ist. Sollte es wider Erwarten innerhalb des nächsten halben Jahres kaputt gehen, so muss der Defekt ohne Bezahlung sofort beseitigt werden, ohne dass der Kunde in der Beweispflicht ist. Geht das Gerät später kaputt, jedoch immer noch in der Zwei-Jahres-Frist, ist der Kunde in der Pflicht, den Beweis zu erbringen, dass das Gerät ohne Eigenverschulden kaputt gegangen ist. Hier können jedoch für den Kunden auch Reparaturkosten anfallen.

Bei der Garantie ist es etwas anders. Welche Leistungen der Verkäufer hier drin hat, kann nicht gesetzlich vorgeschrieben werden. Es handelt sich um eine ganz freiwillige Vereinbarung von Seiten des Verkäufers. Hierbei kann die Garantie natürlich auch unter den gesetzlichen Vereinbarungen liegen.

Bei der Gewährleistung muss man auch einige Dinge beachten, denn man kann nicht voraussetzen, dass der Verkäufer tatsächlich jeden Defekt bezahlt. Wenn ein Gebrauchsgegenstand nur abgenutzt oder verbraucht ist innerhalb der 2 Jahre, gibt es keinen Grund dies zu reklamieren. Das gilt insbesondere für Schulmaterialien, wie Stifte, oder gar Sohlen von Schuhen.

Bei einer Garantie, die ja besonders bei Autos häufig versprochen wird, beschränkt man sich meist auf spezielle Sachen, wie z.B. die Durchrostung des Autos.

Neu ist auch, dass man bei der Gewährleistungsfrist von nun 2 Jahren zunächst das Gerät zur Reparatur geben muss, bevor man z.B. das Gerät umtauschen, oder den Kaufpreis mindern kann.

So sieht man, dass Gewährleistung und Garantie zwei unterschiedliche Dinge sind und die Kunden, wenn sie von Garantie sprechen eigentlich die Gewährleistung meinen.

 
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