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Ratgeber Schlüsseldienst - was sie beachten sollten

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Geschrieben von ig   
Dienstag, 20. Mai 2008

Die Wohnungstür ist zu und der Schlüssel liegt in der Wohnung. Die Nachbarin mit dem Ersatzschlüssel ist nicht zu Hause. Jetzt hilft oft nur noch der Schlüsseldienst. Damit es dabei aber nicht zu bösen Überraschungen kommt, hier einige Tipps.

Der Schlüssel liegt auf dem Tisch im Wohnzimmer, auf dem Herd steht ein Topf, man selber steht vor der geschlossenen Haustür und findet den Tag plötzlich gar nicht mehr gut.

Plötzlich fallen einem die gelben Seiten ein. Der Nachbar gibt gerne das Buch und man ist schon geneigt, in der ersten Panik die erste Firma unter A auswählen. Doch das sollte man tunlichst nicht tun. Denn dort findet sich die Firma AAAA GmbH.

In einer einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichtes hat die Industrie- und Handelskammer erwirkt, dass diese Firma in Werbe-Medien und Branchenverzeichnissen keine Einträge mehr unter einem Ortsnamen veröffentlichen darf, ohne darauf hinzuweisen, dass sie am Ort keinen eigenen Standort hat.

Sie muss auch vermerken, wenn Subunternehmer die Aufträge ausführen, die keine eigene Filiale am Ort haben. Die meisten schwarzen Schafe inserieren nämlich ohne Adresse und berechnen meist auch hohe Anfahrtskosten.

Außerhalb der normalen Arbeitszeiten wird für den Dienst auf jeden Fall ein hoher Aufschlag berechnet. Man ruft am besten unter Zeugen bei mehreren Schlüsseldiensten in der Nähe an und erkundigt sich nach einem Festpreis für das Öffnen der Tür.

Vor dem Auftrag sollte alles am Telefon geklärt werden

Schon am Telefon sollte der Kunde einen sehr klaren Auftrag erteilen und die Situation genau beschreiben. Also wie im Beispiel oben: Die Tür ist zugefallen, nicht abgeschlossen und von innen steckt kein Schlüssel.

Außerdem sollte der Kunde vorher abklären, woher der Monteur kommt und was er für die Anfahrt berechnen wird. Erhält er keine genauen Auskünfte, hat sich der Auftrag erledigt.

Ein seriöser Schlüsseldienst weist sich aus

Seriöse Firmen erkennt man am amtlichen Ausweis der Mitarbeiter, und auch der Monteur muss sich vergewissern, dass er es mit dem tatsächlichen Wohnungseigentümer zu tun hat.

Der Kunde sollte gleich darauf hinweisen, dass die Tür geöffnet werden kann ohne aufgebrochen werden zu müssen. Geht der Dienstleister darauf nicht ein, hat er den Auftrag nicht erfüllt und kann auch nichts berechnen.

Muss ein Schloss jedoch wirklich ausgetauscht werden, sollte man sich nicht unter Zugzwang setzen lassen und dem Monteur ein womöglich teures Schloss abkaufen. Die meisten Monteure bekommen Prozente für Produkte, die sie dem Kunden verkaufen. Fürs erste kann die Tür ohne Probleme notdürftig verriegelt werden.

Keinesfalls sollte der Kunde eine Auftragsbestätigung unterschreiben. Ist er nämlich mit der Höhe der Rechnung nicht einverstanden, braucht er nicht den vollen Betrag zu zahlen. Er sollte die Rechnung auf jeden Fall überprüfen.

Sofortzulage bei Schlüsseldiensten ist unzulässig

Die so genannte Sofort-Zulage bei Schlüsseldiensten ist nach einem Urteil des Frankfurter Amtsgerichtes nicht zulässig. Die Zulage sei nicht gerechtfertigt, weil jeder Schlüsseldienst damit werbe, dass er stets verfügbar sei.
Lediglich die üblichen Zuschläge für Dienstleistungen nachts sowie an Sonn- und Feiertagen können geltend gemacht werden, und das wiederum darf sich nur auf Löhne sowie An- und Abfahrten beziehen.

Weitere Links zum Thema Schlüsseldienst:

 
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