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Patientenverfügung - Ratgeber mit nützlichen Tipps |
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| Geschrieben von ig | |
| Donnerstag, 15. Januar 2009 | |
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Das Thema Patientenverfügung ist sehr aktuell. Auch einige Minister fordern einheitliche Regelungen zu diesem Thema. Bisher gibt es die unterschiedlichsten Arten und Formen der Patientenverfügung, die viele Institutionen anbieten. Das Problem ist, dass Patientenverfügungen noch nicht wirklich verbindlich sind für Ärzte, da es keine einheitlichen Regelungen für Form und Inhalt gibt. Hier ein paar grundlegende Informationen zu diesem Thema.
Dieses Dokument sollte so persönlich und auf sich selbst zugeschnitten sein wie nur möglich. Daher vergessen sie alle Vordrucke die angeboten werden. Ein wichtiger Punkt ist nämlich,dass man eine andere Person gegenzeichnen lässt. Immerhin kann ja später sonst niemand nachvollziehen, ob man wirklich im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten war zum Zeitpunkt der Aufsetzung. Am besten man zieht hier seinen Hausarzt ins Vertrauen. Dieser kann einen auch sehr gut aufklären, welche Dinge unbedingt hineingehören und welche medizinischen Maßnahmen es alles gibt. Als medizinischer Laie weiß man ohne Aufklärung ziemlich wenig z.B. über alle lebenserhaltenden Maßnahmen. Am besten man lässt ihn auf der Patientenverfügung unterschreiben, als Beweis dafür, dass man noch geistig fit ist. Ein weiterer Punkt, den viele vergessen ist, dass man einen Vertreter einsetzen muss, der genau über alle Wünsche und den Inhalt der Patientenverfügung Bescheid weiß. Es ist nämlich Gut und Schön, wenn man eine Patientenverfügung aufsetzt, dies jedoch in aller Heimlichkeit und Stille tut, ohne jemandem Bescheid zu sagen. So kann diese auch gar nicht ausgeführt werden. Für diese Person sollte man neben einer Kopie der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Nur so ist sie berechtigt, alle Wünsche die man hat, auch bei Ärzten durchzusetzen. Auch für den Fall, dass eine schwerwiegende Entscheidung, etwa eine Operation ansteht, was sie selbst nicht mehr entscheiden können, ist diese Vollmacht ratsam. Als Fazit ist zu sagen, dass die Patientenverfügung nur dann einen Sinn macht, wenn sie wirklich so individuell wie möglich und so konkret wie möglich aufgesetzt ist. |
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