Wolfswelpe aus Wittichenau eingeschläfert |
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Geschrieben von nh
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Mittwoch, 8. Oktober 2008 |
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Der vor zwei Wochen in Wittichenau (Landkreis Bautzen) eingefangene Wolfswelpe wurde heute früh im Tierpark von Görlitz eingeschläfert. Zuvor war auf Anordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft eine Befreiung vom Tötungsverbot nach § 62 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erteilt worden.
Der Gesundheitszustand des etwa fünf Monate alten weiblichen Welpen hätte ein tierschutzgerechtes Weiterleben nicht zugelassen. Fachtierärztliche Untersuchungen hatten ergeben, dass das Tier fast vollständig blind war. Die artgerechte Haltung mit anderen Wölfen in einem Gehege ist damit ebenso ausgeschlossen wie ein Überleben in freier Wildbahn. Neben der Sehschädigung hatte der Tierarzt einen etwa drei bis vier Wochen alten Bruch des linken Vorderlaufs festgestellt, der zu einer weiteren dauerhaften Behinderung führte.
Der tote Wolfswelpe wird nun im Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin untersucht. Dadurch soll geklärt werden, ob die Blindheit angeboren oder Folge einer Verletzung war. Ein Ergebnis der Untersuchung wird frühestens Ende der Woche vorliegen. Die bisher ungeklärte Herkunft des Wolfswelpen ist darüber hinaus Gegenstand gentechnischer Untersuchungen, mit denen ein Institut in der Schweiz beauftragt wurde.
Der etwa 5 Monate alte Wolfswelpe war am 23.09.2008 in Wittichenau aufgetaucht. Mitarbeiter des wildbiologischen Büros LUPUS fingen das offenbar orientierungslose Tier im Auftrag der Behörden ein und betäubten es. Bis heute früh war der Wolfswelpe zu Untersuchungen im Naturschutz-Tierpark Görlitz untergebracht.
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