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Verfassungsgericht bestätigt die Kreisgebietsreform

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Geschrieben von nh   
Donnerstag, 25. September 2008

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat heute die Rechtsauffassung der Staatsregierung in vollem Umfang bestätigt. Mit dem heutigen Urteil hat der Landkreis Leipzig mit dem Kreissitz Borna rechtlichen Bestand. Damit sind ausdrücklich auch die Grundsätze und landesplanerischen Leitlinien der Kreisgebietsreform anerkannt worden. Das Gericht hat bestätigt, dass die Reform geeignet ist, Einsparpotentiale zu erzielen und die Verwaltung des Freistaates zu optimieren.

Innenminister Albrecht Buttolo: „Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts ist eine Bestätigung unserer bisherigen Arbeit. Jetzt kommt es darauf an, dass alle gemeinsam nach vorn schauen und wir die Verwaltungs- und Kreisreform zusammen auch weiterhin zum Erfolg für Sachsen führen. Mein Ziel war es von Anfang an, eine moderne, zukunftsfähige und bürgernahe Verwaltung zu schaffen. Ich freue mich, dass das heutige Urteil dieses Anliegen ausdrücklich anerkannt hat.“

Geklart hatte der alte Muldentalkreis und die Stadt Grimma. Beide fühlten sich von den Politikern in Dresden hintergangen und klagten vor dem Verfassungsgericht gegen die Kreisreform.

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